Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Rail Solution Munich & Services GmbH
Hansastraße 18, 80686 München
Geschäftsführer: Yagana Yaman
Stand: April 2025
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Rail Solution Munich & Services GmbH (im Folgenden „RSM“), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
1.2 Sie gelten sowohl gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB) als auch gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, RSM stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
1.4 Einzelfallabreden haben Vorrang und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote von RSM sind freibleibend und stellen keine verbindliche Offerte dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
2.2 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn RSM die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt oder die Leistung ausführt.
2.3 Telefonische Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von RSM schriftlich bestätigt werden.
2.4 Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung.
3. Leistungsumfang und -ausführung
3.1 RSM erbringt die vereinbarte Transport- und/oder Logistikleistung entsprechend den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (z. B. CMR, GGVSE, HGB) und den anerkannten Regeln der Technik.
3.2 Teilleistungen und Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind und den Gesamtzweck nicht gefährden.
3.3 RSM darf zur Vertragserfüllung Dritte (Subunternehmer) einsetzen. Eine Freistellungspflicht für Subunternehmer besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
3.4 Änderungen des Leistungsumfangs oder -ortes nach Vertragsschluss bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde hat RSM alle notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
4.2 Der Kunde gewährleistet, dass die zu befördernden Güter entsprechend den gesetzlichen und behördlichen Anforderungen verpackt, gekennzeichnet und verladen sind.
4.3 Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, so haftet er für alle daraus entstehenden Mehrkosten und Schäden.
5. Preise, Rechnungsstellung und Zahlung
5.1 Die Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste von RSM oder aus gesonderten Vereinbarungen.
5.2 Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.3 Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
5.4 Bei Zahlungsverzug ist RSM berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. zu fordern. Weitergehende Schäden können geltend gemacht werden.
5.5 Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann RSM die weitere Leistung verweigern und Sicherheiten verlangen.
6. Liefer- und Leistungsfristen
6.1 Vereinbarte Fristen sind nur annähernd verbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als „fest“ bezeichnet.
6.2 Die Frist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor rechtzeitiger Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden.
6.3 Verzögert sich die Leistung durch höhere Gewalt, Streik, behördliche Eingriffe oder sonstige unvorhersehbare und unverschuldete Hindernisse, so verlängert sich die Frist angemessen. RSM wird unverzüglich über die Verzögerung und deren Dauer informieren.
6.4 Verletzt RSM eine feste Frist schuldhaft, kann der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
7. Haftung und Gewährleistung
7.1 RSM haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
7.2 Für sonstige Schäden haftet RSM nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt; bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt und höchstens auf das Dreifache des Transport- bzw. Leistungsentgelts beschränkt.
7.3 RSM haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare oder Folgeschäden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
7.4 Für Verluste oder Beschädigungen von Transportgütern gelten die Haftungsbeschränkungen des HGB sowie internationaler Abkommen (z. B. CMR).
7.5 Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware; bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder Personenschäden gelten gesetzliche Fristen.
8. Versicherungsschutz
8.1 RSM hält eine Transportversicherung mit branchenüblichem Deckungsumfang vor, deren Prämie im Dienstleistungspreis enthalten ist.
8.2 Ein darüber hinausgehender Versicherungsschutz (z. B. höhere Deckungssummen, Allgefahrendeckung) kann auf Wunsch des Kunden und gegen gesondertes Entgelt abgeschlossen werden.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Gelieferte Leergutbehälter, Paletten und Transporthilfsmittel bleiben Eigentum von RSM. Sie sind unversehrt und frachtfrei an RSM zurückzugeben.
9.2 Künstlerische und technische Unterlagen bleiben im Eigentum von RSM und dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden.
10. Datenschutz
10.1 RSM erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO) und zur Vertragsabwicklung.
10.2 Nähere Informationen zum Datenschutz enthält die separate Datenschutzerklärung auf unserer Website.
11. Vertraulichkeit
11.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
11.2 Diese Verpflichtung entfällt, wenn Informationen öffentlich bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften weitergegeben werden müssen.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
13.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist München.
13.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
